Spendenkonto

Sie können direkt auf unser Spendenkonto einzahlen:

 
Stiftung Albert-Schweitzer-Werk
8024 Zürich

Postkonto 60-301657-4
IBAN CH42 0900 0000 6030 1657 4

Es gibt viele Möglichkeiten, das Albert-Schweitzer-Werk finanziell zu unterstützen.
Herzlichen Dank.

Als Privatperson
Statt einem Geburtstagsgeschenk; Verzicht auf ein Geschenk zum Ehejubiläum; Sammlung bei einer Hochzeit; Organisation eines Basars; Inhalt der Jasskasse, und, und, und ... noch viel mehr!

Als Arbeitgeber
Sammlung bei der Pensionierung eines Mitarbeiters oder beim Firmenfest; statt Weihnachtsgeschenke an die Kunden, fliesst der budgetierte Betrag nach Lambarene. Ihre Kunden werden es schätzen, wenn Sie ihnen das mit einer einfachen Grusskarte mitteilen.

Als Lehrerin oder Lehrer
«Albert Schweitzer Leben und Wirken» – Unterrichts- und Informationsmaterial für Pädagogen oder Mona in Afrika.

Beim Verlust lieber Menschen

Statt mit Blumen und Kranzgebinden gedenke man mit einer Spende an die Stiftung Albert-Schweitzer-Werk.

Als Vermächtnis
Viele Albert-Schweitzer-Freunde denken auch im Falle ihres Ablebens an das Weiterbestehen des Lambarene-Spitals. Gerade die Legate boten dem Spital in der Vergangenheit eine solide Betriebsbasis. Wenn Sie zugunsten der
Stiftung Albert-Schweitzer-Werk einen entsprechenden Passus in Ihrem Testament integrieren möchten, so ist Ihnen unser Rechtsdienst gerne mit einer kostenlosen Beratung behilflich. Diskretion ist selbstverständlich.
Wenden Sie sich bitte für die erste Kontaktnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Spende.

Sie können direkt auf unser Spendenkonto einzahlen:

Stiftung Albert-Schweizer Werk 
8024 Zürich

Postkonto 60-301657-4
IBAN CH42 0900 0000 6030 1657 4 

Einzahlungsscheine sind auf unserem Sekretariat erhältlich.

Spenden an die Stiftung Albert-Schweitzer-Werk gelten bei den Steuern in den meisten Kantonen als abzugsberechtigt.
Im Januar senden wir allen Spender/innen eine schriftliche Spendenbestätigung für das Vorjahr als Beleg für die Steuererklärung.